Meine Mütterpflege-Angebote für dich
KOSTENÜBERNAHME für Mütterpflege durch deine Krankenkasse ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich!
Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 23 Abs. 2 oder 4 SGB V; §§ 24, 37, 40 oder § 41 SGB V die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann
Mütterpflege - weil auch Mütter Fürsorge verdienen
Hilfe anzunehmen, erfordert viel Mut.
Mut bedeutet, manchmal die Hand zu ergreifen, die gereicht wird.
Individuelle Begleitung
Du brauchst etwas, das ganz zu deiner persönlichen Situation passt? Individuelle Angebote sind jederzeit möglich.
Gemeinsam schauen wir, was du und deine Familie gerade braucht.
Die Mütterpflege berechne ich mit 40€ pro Stunde
kleines Wochenbettpaket
155 €
großes Wochenbettpaket
310 €